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Leitfaden

E-Rechnung für Shopify-Shops: was die Pflicht für Ihren Onlineshop bedeutet

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025, ausstellen je nach Umsatz ab 2027 oder 2028. Was das für einen Shopify-Shop mit vielen Privatkunden heißt, welche Bestellungen betroffen sind, was XRechnung und ZUGFeRD unterscheidet und was Shopify nicht erledigt.

Aktualisiert am 27. September 2026 | invocourier.com/de

Inhalt

  1. Die Regel und der Zeitplan
  2. Was als E-Rechnung gilt
  3. E-Rechnungspflicht im Onlineshop: was das für Shopify bedeutet
  4. Was Shopify nicht erledigt
  5. Versand: E-Mail genügt
  6. Fehler und ihre Folgen
  7. Aufbewahrung
  8. Kleinunternehmer
  9. Häufige Fragen

Die Regel und der Zeitplan

Für Umsätze zwischen Unternehmern, die beide im Inland ansässig sind, ist die E-Rechnung Pflicht (§ 14 UStG). Eingeführt wird sie schrittweise:

Seit / abWas gilt
1. Januar 2025Alle inländischen Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt.
bis Ende 2026Für Umsätze der Jahre 2025 und 2026 dürfen Sie noch Papierrechnungen oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen ausstellen.
1. Januar 2027Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) hatte, muss für Umsätze ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen für 2027 noch Papier oder, mit Zustimmung, PDF verwenden.
1. Januar 2028E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze.

Maßgeblich ist das Datum der Lieferung oder Leistung, nicht das Rechnungsdatum: Ein Unternehmen über der Umsatzgrenze, das eine Lieferung vom Dezember 2026 im Januar 2027 abrechnet, darf noch ein PDF senden; für eine Lieferung vom Januar 2027 nicht mehr.

Was als E-Rechnung gilt

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht und der europäischen Norm EN 16931 entspricht:

Ein normales PDF, eine Word-Datei oder ein Scan ist dagegen eine „sonstige Rechnung“, keine E-Rechnung. Bei ZUGFeRD ist der XML-Teil maßgeblich: Alle Pflichtangaben müssen dort stehen, und das lesbare PDF darf nicht davon abweichen.

E-Rechnungspflicht im Onlineshop: was das für Shopify bedeutet

Ob die Pflicht greift, entscheidet sich bei jeder Rechnung, und zwar nach dem Käufer:

KäuferWas ist nötig?
Privatkunde (die meisten Bestellungen)Keine E-Rechnungspflicht, meist nicht einmal eine Rechnungspflicht. Eine Rechnung als PDF ist in Ordnung.
Unternehmen in Deutschland, das für sein Unternehmen kauft, auch ein KleinunternehmerE-Rechnung (nach den Übergangsfristen oben)
wie oben, Rechnungsbetrag bis 250 Euro bruttoKleinbetragsrechnung: darf immer eine sonstige Rechnung sein, etwa ein PDF
Unternehmen in einem anderen EU-LandKeine deutsche E-Rechnungspflicht, aber Pflicht zu einer vollständigen Rechnung (innergemeinschaftliche Lieferung oder Reverse-Charge), bis zum 15. des Folgemonats. Die 250-Euro-Erleichterung gilt hier nicht.

Die Schwierigkeit im Onlineshop: Sie müssen erkennen, ob ein Unternehmen bestellt. Viele deutsche Firmen haben keine USt-IdNr., nur eine Steuernummer. Ein Feld für Firma oder USt-IdNr. im Checkout hilft; unsere Hilfe zur USt-IdNr. zeigt, wie Sie es einrichten. Einfacher ist es, jede Bestellung gleich als E-Rechnung auszustellen. Gegenüber Privatkunden ist das zulässig, wenn sie elektronische Rechnungen akzeptieren; die Finanzverwaltung lässt dafür eine stillschweigende Zustimmung genügen.

Was Shopify nicht erledigt

Shopify verschickt Bestellbestätigungen, und Apps machen daraus PDF-Rechnungen. Beides sind keine E-Rechnungen:

Sie brauchen also ein Werkzeug, das aus jeder Bestellung eine E-Rechnung erzeugt: eine App, die das direkt in Shopify erledigt, oder eine Buchhaltungssoftware, in die Sie Ihre Verkäufe übertragen.

Versand: E-Mail genügt

Anders als etwa in Belgien (Peppol-Pflicht seit 2026) schreibt das Gesetz keinen Übertragungsweg vor. Eine E-Rechnung darf per E-Mail verschickt werden; Peppol, Portale und Schnittstellen sind möglich, aber nicht Pflicht. Der Empfänger kann das E-Rechnungsformat nicht ablehnen, und für den Empfang braucht es keine Zustimmung.

Für Rechnungen an Bundesbehörden gelten eigene Regeln: XRechnung über die zentrale Rechnungseingangsplattform, mit der Leitweg-ID des Auftraggebers. Länder und Kommunen haben eigene Portale.

Fehler und ihre Folgen

Aufbewahrung

Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren (ab Ende des Kalenderjahres der Ausstellung). Die E-Rechnung ist im Original aufzubewahren: das XML, bei ZUGFeRD die PDF-Datei mit dem eingebetteten XML. Ein nachträglich erzeugtes PDF oder ein Shopify-Export ersetzt das Original nicht.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) dürfen ihre Rechnungen dauerhaft als sonstige Rechnung ausstellen (Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF), mit dem Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. E-Rechnungen empfangen müssen aber auch sie können, und zwar seit dem 1. Januar 2025.

Was noch kommt

Das Bundesfinanzministerium hat ein Meldesystem für die Umsatzsteuer angekündigt, bei dem Rechnungsdaten an die Verwaltung gemeldet werden. Ein Gesetz oder einen Termin gibt es noch nicht; erwartet wird es frühestens 2030, im Zuge der EU-Reform ViDA.

Was Invocourier erledigt

Was Invocourier nicht erledigt: den Empfang von E-Rechnungen Ihrer Lieferanten; dafür genügt Ihr E-Mail-Postfach zusammen mit Ihrer Buchhaltungssoftware.

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Häufige Fragen

Ich verkaufe fast nur an Privatkunden. Betrifft mich die E-Rechnung?

Für Ihre Verkäufe an Privatkunden nicht. Sie müssen aber seit 2025 E-Rechnungen Ihrer Lieferanten empfangen können, und sobald ein Unternehmen aus Deutschland für sein Unternehmen bei Ihnen kauft, braucht diese Rechnung nach den Übergangsfristen das E-Rechnungsformat.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Ein PDF ist eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in allen Profilen außer MINIMUM und BASIC-WL.

XRechnung oder ZUGFeRD: Was soll ich verwenden?

Beide sind E-Rechnungen. XRechnung ist reines XML, das Buchhaltungssoftware direkt verarbeitet; ZUGFeRD ist zusätzlich als PDF lesbar. Wer beides mitschickt, ist für jeden Empfänger gerüstet.

Brauche ich Peppol?

Nein. In Deutschland ist kein Übertragungsweg vorgeschrieben; die E-Mail genügt.

Gilt die Pflicht für Bestellungen unter 250 Euro?

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto an deutsche Unternehmen nicht: Sie dürfen immer als sonstige Rechnung ausgestellt werden. Das gilt aber nicht für Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern oder im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).

Muss ich Privatkunden eine XRechnung schicken?

Nein. Für Privatkunden gibt es keine E-Rechnungspflicht. Eine E-Rechnung zu schicken ist aber erlaubt, wenn der Kunde elektronische Rechnungen akzeptiert.

Was passiert bei einer Rücksendung?

Eine Minderung des Entgelts, etwa durch Skonto oder Rabatt, braucht keine neue Rechnung. Wird die Lieferung selbst rückgängig gemacht, erstellen Sie eine Rechnungskorrektur (Stornorechnung), die auf die ursprüngliche Rechnung verweist, und zwar ebenfalls im E-Rechnungsformat.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre, und zwar im Original: das XML, bei ZUGFeRD die PDF-Datei mit den eingebetteten Daten.